Zum Inhalt springen

Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei? Dein Guide 2025

Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei

In Deutschland sind Aktiengewinne bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Dank des Sparerpauschbetrags können Singles aktuell 1.000 Euro und zusammenveranlagte Ehepaare 2.000 Euro an Kapitalerträgen pro Jahr steuerfrei einnehmen.

Hey Freunde, habt ihr euch auch schon mal gefragt: „Moment mal, wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei?“

Die gute Nachricht: Es gibt einen Freibetrag! Aber wie nutzt man den optimal und was passiert darüber hinaus? Lasst uns das mal gemeinsam auseinandernehmen. Denn wer die Regeln kennt, kann bares Geld sparen.


Wichtige Erkenntnisse: Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei

  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro für Singles / 2.000 Euro für Ehepaare pro Jahr sind steuerfrei.
  • Freistellungsauftrag: Unbedingt bei der Bank einreichen, sonst wird Steuer abgeführt!
  • Steuerlast darüber: 25% Abgeltungssteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag (+ ggf. Kirchensteuer).
  • Grundfreibetrag: Liegt dein gesamtes Einkommen darunter, zahlst du gar keine Steuern auf Kapitalerträge.
  • Altbestände: Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, können oft steuerfrei verkauft werden.

Der Sparerpauschbetrag: Dein Puffer gegen die Steuer

Fangen wir mal ganz von vorne an. Der deutsche Staat ist eigentlich ganz nett zu uns Anlegern. Zumindest ein bisschen. Er gewährt uns nämlich einen Freibetrag für unsere Kapitalerträge. Dazu zählen nicht nur Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, sondern auch Dividenden, Zinsen und Gewinne aus Fonds. Dieser Freibetrag heißt offiziell Sparerpauschbetrag.

Seit dem 1. Januar 2023 liegt dieser Betrag bei 1.000 Euro pro Jahr für Ledige. Seid ihr verheiratet und werdet steuerlich zusammen veranlagt? Dann verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro pro Jahr. Das ist doch schon mal was!

Stellt euch das wie einen kleinen Schutzschild vor. Alle Kapitalerträge, die ihr innerhalb eines Jahres erzielt und die unter dieser Grenze liegen, bleiben komplett steuerfrei. Ihr müsst darauf keinen Cent Abgeltungssteuer, keinen Solidaritätszuschlag und auch keine Kirchensteuer zahlen. Klingt gut, oder?

Wichtig zu wissen: Dieser Betrag gilt für alle eure Kapitalerträge über alle eure Konten und Depots hinweg. Habt ihr also bei Bank A 500 Euro Zinsen bekommen und bei Bank B 700 Euro Aktiengewinne realisiert, habt ihr insgesamt 1.200 Euro Kapitalerträge. Als Single wären davon 1.000 Euro steuerfrei, die restlichen 200 Euro müssten versteuert werden.

Denkt dran: Der Sparerpauschbetrag ist keine komplizierte Wissenschaft. Er ist einfach ein fester Betrag, den der Staat euch schenkt, bevor er bei euren Gewinnen zugreift. Nutzt ihn! Wie? Das klären wir im nächsten Abschnitt.

Der Freistellungsauftrag: Dein Schlüssel zur Steuerfreiheit

Okay, wir wissen jetzt: Es gibt einen Sparerpauschbetrag. 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro. Super Sache. Aber wie stellt ihr sicher, dass dieser Betrag auch wirklich genutzt wird? Hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel. Das ist quasi euer VIP-Pass zur Steuerfreiheit bis zur genannten Grenze.

Stellt euch vor, eure Bank oder euer Broker ist wie ein Türsteher. Ohne den Freistellungsauftrag (euren VIP-Pass) hält der Türsteher pauschal 25% eurer Gewinne plus Soli und eventuell Kirchensteuer zurück und leitet sie ans Finanzamt weiter. Egal, ob ihr eigentlich noch unter dem Freibetrag seid. Autsch!

Mit einem Freistellungsauftrag sagt ihr eurer Bank: „Hey, pass auf, ich habe noch Freibetrag übrig. Bitte zieh mir bis zu diesem Betrag keine Steuern ab.“

So funktioniert’s praktisch:

  • Wo einreichen? Bei jeder Bank, jedem Broker oder jeder Bausparkasse, bei der ihr Kapitalerträge erwartet.
  • Wie hoch? Ihr könnt euren gesamten Freibetrag (1.000€/2.000€) auf verschiedene Institute aufteilen. Habt ihr nur ein Depot, stellt ihr dort den vollen Betrag frei. Habt ihr mehrere Konten/Depots, müsst ihr überlegen, wo voraussichtlich wie viele Erträge anfallen und den Freibetrag entsprechend aufteilen. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf euren persönlichen Gesamt-Freibetrag nicht überschreiten!
  • Formular: Das Formular gibt’s meist online im Banking-Bereich oder direkt bei eurer Bank. Ausfüllen, unterschreiben (bei Ehepaaren beide!), abschicken. Fertig.
  • Gültigkeit: Ein Freistellungsauftrag gilt in der Regel ab dem 1. Januar des Jahres, in dem er eingereicht wird, und meist bis auf Widerruf.

Vergesst ihr den Freistellungsauftrag oder reicht ihn zu spät ein, ist das Geld nicht verloren. Ihr könnt euch die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Aber das ist natürlich mehr Aufwand. Besser: Gleich den Freistellungsauftrag stellen! Es ist wirklich einfach und spart euch später Arbeit und Ärger.

Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei? Dein Cash-Guide 2025!

Dein Steuer-Schutzschild: Der Sparerpauschbetrag

Okay, Butter bei die Fische: Wie viel bleibt steuerfrei? Der Staat schenkt dir einen Puffer, den Sparerpauschbetrag. Das ist bares Geld, das du behältst, bevor das Finanzamt auch nur Hallo sagt.

Für Singles sind das satte 1.000 Euro pro Jahr. Verheiratet und gemeinsam auf dem Steuerzettel? Dann verdoppelt sich der Spaß auf 2.000 Euro. Das gilt für alles: Aktiengewinne, Dividenden, Zinsen. Alles rein in den Topf!

Denk dran: Dieses Geld ist wirklich deins. Kein Haken, keine Tricks. Aber: Du musst es der Bank sagen! Stichwort: Freistellungsauftrag. Ohne den zieht die Bank trotzdem Steuern ab. Also, ran an den Speck und das Formular ausfüllen!

Über dem Limit? So greift der Staat zu!

Die Party ist vorbei, dein Gewinn liegt über dem Freibetrag? Kein Grund zur Panik. Jetzt kommt die Abgeltungssteuer ins Spiel. Die nimmt sich pauschal 25% von jedem Euro, der über deinem Freibetrag liegt.

Aber warte, da ist noch mehr. Der Soli will auch seinen Anteil – 5,5% von der Abgeltungssteuer. Und wenn du in der Kirche bist, kommen nochmal 8% oder 9% Kirchensteuer obendrauf (auch von der Abgeltungssteuer). Das summiert sich auf rund 26,4% bis 28,6%.

Klingt kompliziert? Ist es nicht. Deine Bank macht das automatisch. Du musst nur wissen: Von deinem Gewinn über dem Freibetrag geht ein gutes Viertel weg. Der Rest? Gehört dir. Konzentrier dich auf das, was bleibt!

Geringes Einkommen? Dein Ass im Ärmel!

Student? Rentner? Wenig Einkommen? Dann hör gut zu! Es gibt noch einen viel größeren Freibetrag: den Grundfreibetrag. Der liegt für 2024 bei über 11.000 Euro!

Was heißt das für dich? Wenn dein gesamtes Einkommen – Lohn, Rente, Miete UND deine Kapitalerträge (nach Abzug des Sparerpauschbetrags!) – unter dieser Grenze liegt, zahlst du NULL Steuern. Nada. Niente. Auch nicht auf deine Aktiengewinne!

Siehe auch  Warum ist Gold so wertvoll: Ein tiefgehender Blick

Das ist ein Game Changer! Aber Achtung: Die Bank weiß das nicht von allein. Hol dir beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Leg sie der Bank vor, und die Steuer bleibt dir erspart. Schlauer geht’s nicht!

Gold wert: Aktien von vor 2009!

Hast du Aktien schon ewig im Depot? Vielleicht sogar vor 2009 gekauft? Dann herzlichen Glückwunsch! Du sitzt vielleicht auf einer Goldgrube – steuerlich gesehen.

Für diese „Altbestände“ gilt noch die alte Regel: Gewinne aus Aktien, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft und länger als ein Jahr gehalten hast, sind KOMPLETT steuerfrei. Ja, richtig gehört: 0% Steuer, egal wie hoch der Gewinn!

Wenn du Aktien der gleichen Firma vor und nach 2009 gekauft hast, gilt „First In, First Out“. Die ältesten werden zuerst verkauft – und sind potenziell steuerfrei. Prüf deine Kaufbelege! Das ist bares Geld wert und die Antwort auf „Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei?“ kann hier lauten: Alles!

ETFs & Fonds? Hier gibt’s Extra-Rabatt!

Du investierst lieber breit gestreut in ETFs oder Fonds? Gute Wahl! Und steuerlich gibt’s hier einen Bonus: die Teilfreistellung. Das ist wie ein eingebauter Steuerrabatt.

Bei Aktienfonds (die meisten ETFs gehören dazu) sind satte 30% deiner Erträge – also Ausschüttungen und Verkaufsgewinne – von vornherein steuerfrei. Erst der Restbetrag wird mit der Abgeltungssteuer belegt (nachdem dein Sparerpauschbetrag aufgebraucht ist).

Warum? Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Für dich heißt das: Deine effektive Steuerlast auf ETF-Gewinne ist niedriger als auf Gewinne aus Einzelaktien. Das macht ETFs noch attraktiver. Clever, oder?

Was passiert über dem Freibetrag? Die Abgeltungssteuer

Okay, der Freibetrag ist super, aber was, wenn eure Gewinne sprudeln und ihr die 1.000 Euro (oder 2.000 Euro als Paar) knackt? Dann wird es leider steuerpflichtig. Aber keine Panik, auch das ist kein Hexenwerk. Für alle Kapitalerträge, die über eurem genutzten Sparerpauschbetrag liegen, greift die sogenannte Abgeltungssteuer.

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Der Steuersatz liegt bei 25%. Das klingt erstmal überschaubar. Aber Achtung, da kommt noch was obendrauf:

  1. Solidaritätszuschlag (Soli): Auf die 25% Abgeltungssteuer werden nochmals 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet.
  2. Kirchensteuer: Seid ihr Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft, kommt auch noch Kirchensteuer hinzu. Der Satz variiert je nach Bundesland (meist 8% oder 9% der Abgeltungssteuer).

Rechnen wir das mal durch:

  • Ohne Kirchensteuer: 25% Abgeltungssteuer + (5,5% von 25%) Soli = 25% + 1,375% = 26,375% Gesamtbelastung.
  • Mit 8% Kirchensteuer: 25% + 1,375% Soli + (8% von 25%) Kirchensteuer = 25% + 1,375% + 2% = 28,375% Gesamtbelastung.
  • Mit 9% Kirchensteuer: 25% + 1,375% Soli + (9% von 25%) Kirchensteuer = 25% + 1,375% + 2,25% = 28,625% Gesamtbelastung.

Rundungsdifferenzen können zu leichten Abweichungen führen, oft wird mit 26,38% bzw. bis ca. 28% gerechnet.

Ein konkretes Beispiel:
Nehmen wir an, du bist Single und hast 2.500 Euro Aktiengewinne erzielt. Dein Freibetrag von 1.000 Euro ist dank Freistellungsauftrag ausgeschöpft.

  • Steuerpflichtiger Betrag: 2.500 Euro – 1.000 Euro = 1.500 Euro
  • Abgeltungssteuer (25%): 1.500 Euro * 0,25 = 375 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5% auf 375 Euro): 375 Euro * 0,055 = 20,63 Euro
  • Gesamtsteuer (ohne Kirchensteuer): 375 Euro + 20,63 Euro = 395,63 Euro

Deine Bank führt diese 395,63 Euro automatisch ans Finanzamt ab. Von deinen 1.500 Euro Gewinn über dem Freibetrag bleiben dir also 1.104,37 Euro übrig. Insgesamt erhältst du von den 2.500 Euro Gewinn nach Steuern: 1.000 Euro (steuerfrei) + 1.104,37 Euro = 2.104,37 Euro.

Das System ist also klar: Bis zum Freibetrag ist alles deins, darüber greift der Staat mit rund 26-28% zu. Wichtig ist, dass die Bank das meist automatisch erledigt, wenn der Freistellungsauftrag korrekt hinterlegt ist.

Der Grundfreibetrag & die Nichtveranlagungsbescheinigung

Jetzt wird es spannend für alle, die insgesamt nur ein geringes Einkommen haben. Studenten, Rentner, Geringverdiener – aufgepasst! Es gibt nämlich noch einen anderen Freibetrag, der viel höher ist als der Sparerpauschbetrag: den Grundfreibetrag.

Der Grundfreibetrag ist der Betrag eures gesamten zu versteuernden Einkommens, auf den ihr generell keine Einkommensteuer zahlen müsst. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für das Jahr 2024 liegt dieser Grundfreibetrag bei 11.784 Euro (für 2025 wird eine weitere Anhebung erwartet). Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Was hat das jetzt mit der Frage „Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei?“ zu tun? Ganz einfach: Liegt euer gesamtes zu versteuerndes Einkommen (also Lohn, Rente, Mieteinnahmen, und Kapitalerträge nach Abzug des Sparerpauschbetrags) unter diesem Grundfreibetrag, zahlt ihr gar keine Einkommensteuer. Und das schließt die Abgeltungssteuer auf eure Kapitalerträge mit ein!

Beispiel:
Ein Student hat nur einen Minijob (steuerfrei) und erzielt 3.000 Euro Aktiengewinne. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags (1.000 Euro) bleiben 2.000 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge. Sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen liegt also bei 2.000 Euro. Das ist weit unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro. Ergebnis: Obwohl er den Sparerpauschbetrag überschritten hat, muss er auf die 2.000 Euro keine Steuern zahlen.

Wie verhindert man den Steuerabzug durch die Bank?
Wenn die Bank nicht weiß, dass euer Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, wird sie trotzdem erstmal Abgeltungssteuer abführen (sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt oder dieser überschritten wird). Um das zu vermeiden, gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung).

  • Was ist das? Eine Bescheinigung vom Finanzamt, die bestätigt, dass ihr voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müsst.
  • Wie bekommen? Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Ihr müsst nachweisen, dass euer Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleiben wird.
  • Was bringt’s? Legt ihr die NV-Bescheinigung eurer Bank vor, führt diese keine Abgeltungssteuer auf eure Kapitalerträge ab, egal wie hoch diese sind.
  • Gültigkeit: Meist für maximal drei Jahre, danach muss sie neu beantragt werden.

Die NV-Bescheinigung ist also ein mächtiges Werkzeug für alle mit geringem Einkommen, um sich den Weg über die Steuererklärung zur Rückholung der Abgeltungssteuer zu sparen. Prüft also, ob ihr unter den Grundfreibetrag fallt!


Tabelle 1: Steuerfreibeträge und Steuersätze für Kapitalerträge (Stand 2024/2025)

MerkmalBetrag / SatzBeschreibung
Sparerpauschbetrag1.000 € (Single)Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge (Aktien, Zinsen, Dividenden etc.)
Sparerpauschbetrag2.000 € (Ehepaar)Jährlicher Freibetrag bei Zusammenveranlagung
Abgeltungssteuer25 %Pauschale Steuer auf Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag
Solidaritätszuschlag5,5 % (auf Abgeltungsst.)Zuschlag auf die Abgeltungssteuer (ergibt ca. 1,375 % des Kapitalertrags)
Kirchensteuer8 % / 9 % (auf Abgeltungsst.)Je nach Bundesland, falls kirchensteuerpflichtig (ergibt ca. 2 % / 2,25 % des Kapitalertrags)
Gesamtsteuerlastca. 26,38 % – 28,63 %Effektive Steuerbelastung auf Kapitalerträge über dem Freibetrag
Grundfreibetrag (2024)11.784 € (Single)Genereller Einkommensfreibetrag; liegt das Einkommen darunter, fällt keine Einkommensteuer an
Grundfreibetrag (2024)23.568 € (Ehepaar)Genereller Einkommensfreibetrag bei Zusammenveranlagung

Hinweis: Die Werte für den Grundfreibetrag können sich jährlich ändern.


Sonderfall Altbestände: Steuerfrei verkaufen?

Jetzt kommt ein Punkt, der für langjährige Anleger Gold wert sein kann: die sogenannten Altbestände. Das sind Aktien, die ihr vor dem 1. Januar 2009 gekauft habt. Warum ist das wichtig? Weil für diese Aktien noch die alten Steuerregeln gelten!

Siehe auch  Investieren in Kryptowährungen 2025: Dein Guide

Vor der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 gab es eine Spekulationsfrist. Hat man Aktien länger als ein Jahr gehalten, waren die Gewinne beim Verkauf komplett steuerfrei. Ja, ihr habt richtig gehört: komplett steuerfrei!

Wenn ihr also noch Aktien im Depot habt, die ihr nachweislich vor 2009 erworben habt, könnt ihr die Gewinne daraus einstreichen, ohne dass Abgeltungssteuer, Soli oder Kirchensteuer anfallen. Egal wie hoch der Gewinn ist! Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber Aktien, die ab 2009 gekauft wurden.

Wie funktioniert das in der Praxis? Das „First In, First Out“-Prinzip (FIFO)

Wenn ihr Aktien desselben Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft habt (also vor und nach 2009), gilt beim Verkauf das FIFO-Prinzip. Das bedeutet: Die Aktien, die ihr zuerst gekauft habt („First In“), werden auch als erste verkauft („First Out“).

  • Beispiel: Ihr habt 50 Telekom-Aktien im Jahr 2005 gekauft und weitere 50 im Jahr 2012. Nun verkauft ihr 70 Telekom-Aktien.
    • Die ersten 50 verkauften Aktien gelten als die aus dem Jahr 2005 (Altbestand). Der Gewinn daraus ist steuerfrei.
    • Die nächsten 20 verkauften Aktien gelten als Teil des Kaufs von 2012 (Neubestand). Der Gewinn aus diesen 20 Aktien unterliegt der Abgeltungssteuer (nach Abzug des ggf. noch verfügbaren Sparerpauschbetrags).

Eure Depotbank sollte das FIFO-Prinzip automatisch anwenden und bei Verkäufen von Altbeständen keine Steuern abführen. Es schadet aber nicht, die Abrechnungen genau zu prüfen, besonders wenn ihr Depots über die Jahre übertragen habt. Bewahrt alte Kaufbelege gut auf, falls das Finanzamt doch mal nachfragt.

Dieser Sonderfall „Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei“ für Altbestände ist ein wichtiger Aspekt der Steueroptimierung für langjährige Investoren. Wer also noch solche Schätze im Depot hat, sollte sich dessen bewusst sein.

Für Investmentfondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden, gibt es übrigens seit 2018 eine Neuregelung mit einem hohen Freibetrag von 100.000 Euro auf die fiktiven Gewinne bis Ende 2017, aber das ist ein eigenes Thema. Mehr dazu findet ihr auch unter Grundlagen der Altersvorsorge.

Verluste verrechnen & weitere Steuertipps

Neben den Freibeträgen gibt es noch andere Möglichkeiten, die Steuerlast auf eure Kapitalerträge zu drücken. Ein wichtiges Instrument ist die Verlustverrechnung. Denn nicht jede Investition läuft wie geplant, und manchmal muss man Aktien oder andere Wertpapiere auch mit Verlust verkaufen.

Die gute Nachricht: Diese Verluste sind steuerlich nicht wertlos! Ihr könnt sie nutzen, um eure Gewinne aus anderen Kapitalanlagen zu reduzieren und somit weniger Steuern zu zahlen.

Wie funktioniert die Verlustverrechnung?

  • Verlusttöpfe: Eure Bank führt in der Regel zwei getrennte „Verlustverrechnungstöpfe“:
    1. Einen Topf für Verluste aus Aktienverkäufen.
    2. Einen Topf für sonstige Verluste (z.B. aus Anleihen, Fonds, Zertifikaten, Zinsen – aber nicht aus Aktiengewinnen).
  • Verrechnungsregeln:
    • Aktienverluste: Können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
    • Sonstige Verluste: Können mit allen Arten von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne, sonstige Gewinne) verrechnet werden.
  • Automatische Verrechnung: Die Bank verrechnet Verluste und Gewinne im Laufe des Jahres automatisch, solange sie innerhalb derselben Bank anfallen. Erst wenn nach Verrechnung noch ein Gewinn übrig bleibt und der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist, wird Steuer abgeführt.
  • Verlustvortrag: Bleiben am Jahresende Verluste übrig, die nicht verrechnet werden konnten, stellt die Bank eine Verlustbescheinigung aus (muss oft beantragt werden). Diese Verluste könnt ihr dann in der Steuererklärung angeben und mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen oder ins nächste Jahr vortragen lassen.

Achtung bei Termingeschäften: Seit 2020 gibt es spezielle, oft nachteilige Regeln für die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften (z.B. Optionen, Futures). Hier ist die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt und kann nur über die Steuererklärung erfolgen.

Weitere Tipps:

  • Verluste realisieren: Manchmal kann es sinnvoll sein, gezielt verlustbringende Positionen zu verkaufen, um hohe Gewinne im selben Jahr steuerlich auszugleichen.
  • Ehegatten: Ehepaare können ihre Gewinne und Verluste über die gemeinsame Steuererklärung bankübergreifend verrechnen.
  • Investmentfonds: Hier gibt es seit 2018 die sogenannte Teilfreistellung. Je nach Fondstyp (Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds) ist ein bestimmter Prozentsatz der Erträge (Ausschüttungen und Verkaufsgewinne) steuerfrei, um eine Doppelbesteuerung auf Fonds- und Anlegerebene teilweise auszugleichen. Das reduziert die effektive Steuerlast.

Die Verlustverrechnung ist ein wichtiges Puzzleteil, um die Frage „Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei“ bzw. steuerpflichtig zu beantworten. Es lohnt sich, die Regeln zu kennen und gegebenenfalls Verluste strategisch zu nutzen. Wer tiefer in die Materie einsteigen will, findet oft hilfreiche Informationen bei Verbraucherzentralen oder auf Finanzportalen wie Handelsblatt Finanzen.

Meine Erfahrungen: Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei geblieben?

Als ich anfing, mich mit Aktien zu beschäftigen, war die Steuerfrage ehrlich gesagt erstmal Nebensache. Ich war froh, wenn überhaupt ein kleiner Gewinn heraussprang. Die Frage „Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei?“ stellte sich mir erst, als die ersten nennenswerten Dividenden und Verkaufsgewinne auf dem Konto landeten. Und prompt passierte mir der Anfängerfehler schlechthin: Ich hatte keinen Freistellungsauftrag bei meinem Broker eingereicht!

Ich erinnere mich noch gut an die erste Dividendenabrechnung, bei der plötzlich Abgeltungssteuer und Soli abgezogen wurden, obwohl der Betrag weit unter den damals gültigen 801 Euro lag. Ärgerlich! Ich dachte: „Moment mal, das sollte doch steuerfrei sein?“ Eine kurze Recherche brachte Licht ins Dunkel: Ohne Freistellungsauftrag greift die Bank erstmal zu.

Die Lektion: Sofort den Freistellungsauftrag einrichten! Ich habe dann meinen vollen Freibetrag bei meinem Hauptbroker hinterlegt. Da ich noch ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank hatte, auf dem auch ein paar Zinsen anfielen, habe ich später den Freibetrag aufgeteilt: 900 Euro beim Broker, 100 Euro bei der Tagesgeldbank. Das hat super funktioniert.

Ein paar Jahre später kam dann die nächste „Herausforderung“: Meine Gewinne überstiegen den Sparerpauschbetrag. Plötzlich wurden tatsächlich Steuern fällig. Das war erstmal ungewohnt, aber dank der automatischen Abführung durch die Bank auch unkompliziert. Ich musste nur verstehen, wie sich die Steuer zusammensetzt (die berühmten 25% + Soli + ggf. Kirche).

Ein Aha-Moment: Ich entdeckte zufällig, dass ich noch ein paar Uralt-Aktien von meinem Opa im Depot hatte, gekauft irgendwann Anfang der 2000er. Als ich die Jahre später mit sattem Gewinn verkaufte, war ich baff: Null Steuern! Die Altbestandsregelung (vor 2009 gekauft) war hier Gold wert. Das hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, die Kaufdaten seiner Aktien zu kennen und Belege aufzubewahren.

Meine wichtigsten Learnings:

  • Freistellungsauftrag ist Pflicht: Sofort einrichten und ggf. aufteilen.
  • Steuerabzug ist normal: Über dem Freibetrag ist die Abgeltungssteuer fällig, das gehört dazu.
  • Verluste nutzen: Keine Panik bei roten Zahlen, Verluste können Gewinne ausgleichen. Ich habe einmal bewusst eine schlecht laufende Aktie verkauft, um einen hohen Gewinn einer anderen Aktie steuerlich zu drücken.
  • Altbestände prüfen: Wer lange dabei ist, sollte nach Aktien von vor 2009 suchen.
  • NV-Bescheinigung für Geringverdiener: Für meine Studienzeit wäre das relevant gewesen, habe ich aber leider verpasst.
Siehe auch  Schenkungen zu Lebzeiten 2025: Das gilt

Letztlich ist das Thema „Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei“ gar nicht so komplex, wenn man die Grundregeln kennt. Der Sparerpauschbetrag und der Freistellungsauftrag sind die wichtigsten Werkzeuge.

Und wer mehr verdient, muss eben einen Teil abgeben – das ist fair, solange man weiß, wie es funktioniert. Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte, dem empfehle ich auch, sich mit dem Weg zur finanziellen Freiheit zu beschäftigen, denn Steueroptimierung ist ein Teil davon.

Investmentfonds & Spezialfälle

Neben dem direkten Kauf von Einzelaktien investieren viele Anleger auch in Investmentfonds oder ETFs. Hier gibt es bei der Besteuerung ein paar Besonderheiten zu beachten, die sich auf die Frage „Wie viel Aktien Gewinn ist steuerfrei“ auswirken können.

Die Investmentsteuerreform 2018

Seit 2018 gilt das Investmentsteuerreformgesetz. Das klingt kompliziert, hat aber für Anleger ein paar wichtige Änderungen gebracht, insbesondere die Vorabpauschale und die Teilfreistellung.

  • Vorabpauschale: Das ist eine Art vorweggenommene Besteuerung für thesaurierende Fonds (Fonds, die Gewinne nicht ausschütten, sondern wieder anlegen). Selbst wenn du keine Anteile verkaufst, kann es sein, dass du jährlich eine Steuer auf eine fiktive Mindestrendite zahlen musst. Diese wird aber mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet und beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet. Klingt komplex? Ist es auch ein wenig. Deine Depotbank berechnet und bucht das aber in der Regel automatisch. Wichtig ist nur: Auch ohne Verkauf können Steuern anfallen, daher ist der Freistellungsauftrag auch hier wichtig!
  • Teilfreistellung: Das ist die gute Nachricht! Um eine Doppelbesteuerung (erst auf Fondsebene, dann beim Anleger) zu vermeiden, ist ein Teil der Erträge aus Fonds steuerfrei. Die Höhe hängt vom Fondstyp ab:
    • Aktienfonds (mind. 51% Aktienanteil): 30% der Erträge (Ausschüttungen & Verkaufsgewinne) sind steuerfrei.
    • Mischfonds (mind. 25% Aktienanteil): 15% der Erträge sind steuerfrei.
    • Immobilienfonds: 60% oder 80% (je nach Schwerpunkt) sind steuerfrei.

Beispiel Teilfreistellung:
Du erzielst 1.000 Euro Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen eines Aktien-ETFs. Dank der Teilfreistellung sind 30% davon (300 Euro) steuerfrei. Nur die restlichen 700 Euro unterliegen der Abgeltungssteuer (nach Abzug deines Sparerpauschbetrags). Das senkt deine effektive Steuerlast deutlich!

Altbestände bei Fonds (vor 2009 erworben)

Auch hier gibt es eine Sonderregel: Gewinne aus Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft wurden, genießen einen zusätzlichen, sehr hohen Freibetrag. Alle Wertsteigerungen, die diese Anteile bis Ende 2017 erzielt haben, sind beim Verkauf steuerfrei. Für Wertsteigerungen ab 2018 gilt dann die normale Besteuerung (inkl. Teilfreistellung), aber es gibt einen persönlichen Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger für diese „Neugewinne“ aus Altanteilen. Dieser Freibetrag gilt lebenslang.

Weitere Spezialfälle:

  • Ausländische Aktien/Dividenden: Hier kann Quellensteuer im Ausland anfallen. Diese kann oft auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das Verfahren kann aber je nach Land unterschiedlich sein.
  • Aktien im Betriebsvermögen: Hältst du Aktien im Rahmen eines Unternehmens, gelten andere Regeln (z.B. Teileinkünfteverfahren).

Das Thema Steuern bei Fonds ist etwas vielschichtiger, aber die Teilfreistellung ist ein klarer Vorteil für Anleger. Die Details zur Abwicklung übernimmt meist die Depotbank. Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen findet man auch auf Seiten wie VLH (Lohnsteuerhilfeverein) oder Weltsparen.


Tabelle 2: Steuerliche Behandlung verschiedener Anlageszenarien

SzenarioSparerpauschbetrag (1.000 €) genutzt?Steuerpflichtiger ErtragSteuerliche BehandlungBesonderheit
1.500 € Aktiengewinn, Freistellungsauftrag 1.000 €Ja500 €500 € unterliegen der Abgeltungssteuer (ca. 26,38 % – 28,63 %)Standardfall
800 € Aktiengewinn, Freistellungsauftrag 1.000 €Ja (teilweise)0 €Der gesamte Gewinn ist durch den Sparerpauschbetrag abgedecktKeine Steuerlast
1.200 € Aktiengewinn, kein FreistellungsauftragNein1.200 €Die Bank führt auf 1.200 € Abgeltungssteuer ab. Rückholung über Steuererklärung möglich (bis 1.000 € steuerfrei)Unnötiger Aufwand / Liquiditätsabfluss
3.000 € Aktiengewinn, Gesamteinkommen < 11.784 €Ja (1.000 €)2.000 €Obwohl über Sparerpauschbetrag, keine Steuer fällig, da unter GrundfreibetragGünstigerprüfung / NV-Bescheinigung
5.000 € Gewinn aus Aktienverkauf (Kauf 2005)Irrelevant0 €Gewinn ist steuerfrei, da Altbestand (vor 2009 erworben)Altbestandsregelung
1.000 € Gewinn aus Aktienfonds-Verkauf (ETF)Ja (für den steuerpfl. Teil)700 €30 % (300 €) steuerfrei dank Teilfreistellung, 700 € unterliegen der Abgeltungssteuer (nach Sparerpauschbetrag)Teilfreistellung (30 % bei Aktienfonds)
500 € Aktienverlust, 800 € AktiengewinnJa (für den Saldo)300 €Verluste werden mit Gewinnen verrechnet (800 € – 500 € = 300 € Gewinn), der unter dem Freibetrag liegtVerlustverrechnung (Aktien ./. Aktien)

Optimieren Sie Ihre Finanzen!

Nutzen Sie Ihr Steuerwissen und gehen Sie die nächsten Schritte zu cleveren Investments und finanzieller Stärke.

Flatex Online Broker

Verwalten Sie Ihre Aktien & ETFs effizient über einen führenden Online-Broker.

Broker Entdecken

Kurs: Finanzielle Freiheit

Lernen Sie die Strategien für langfristigen Vermögensaufbau und Unabhängigkeit.

Kurs Starten

Guide: Geld mit Umfragen

Entdecken Sie eine einfache Methode, um Ihr Einkommen online aufzubessern.

Guide Ansehen

Fazit: Nutze dein Wissen und spare Steuern!

So, jetzt haben wir uns ausführlich damit beschäftigt, wie viel Aktien Gewinn steuerfrei ist. Die wichtigste Zahl kennst du nun: 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare pro Jahr dank des Sparerpauschbetrags.

Aber Wissen allein spart noch kein Geld. Entscheidend ist, dass du aktiv wirst:

  1. Freistellungsauftrag stellen: Das ist das A und O. Mach es jetzt, wenn du es noch nicht getan hast! Prüfe jährlich, ob die Verteilung auf deine Banken noch passt.
  2. Überblick behalten: Weißt du ungefähr, wie viele Kapitalerträge du pro Jahr erzielst? Das hilft bei der Planung.
  3. Grundfreibetrag prüfen: Liegt dein Gesamteinkommen niedrig? Dann könnte die NV-Bescheinigung dein bester Freund sein.
  4. Altbestände kennen: Hast du Aktien von vor 2009? Glückwunsch, hier winken steuerfreie Gewinne!
  5. Verluste nicht ignorieren: Sie können deine Steuerlast auf Gewinne senken.

Steuern auf Kapitalerträge sind kein Grund, nicht in Aktien oder Fonds zu investieren. Im Gegenteil: Langfristiger Vermögensaufbau ist eine der besten Strategien für deine finanzielle Zukunft, zum Beispiel für die finanzielle Unabhängigkeit oder um passives Einkommen aufzubauen. Die Steuern sind einfach ein Teil des Spiels. Aber wer die Regeln kennt, spielt cleverer und behält mehr von seinen hart erarbeiteten Gewinnen.

Also, nimm deine Finanzen selbst in die Hand, nutze die Freibeträge und Optimierungsmöglichkeiten. Dein Geldbeutel wird es dir danken!


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Aktiengewinne 2025?

Der Freibetrag für Kapitalerträge, der auch Aktiengewinne umfasst, heißt Sparerpauschbetrag. Er liegt seit 2023 bei 1.000 Euro pro Jahr für Ledige und 2.000 Euro pro Jahr für zusammenveranlagte Ehepaare. Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass sich dieser Betrag für 2025 ändern wird, aber gesetzliche Anpassungen sind immer möglich.

Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag vergesse?

Wenn du keinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingereicht hast, führt die Bank automatisch 25% Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) auf deine Kapitalerträge ab, sobald diese anfallen – auch wenn sie unter dem Freibetrag von 1.000 Euro / 2.000 Euro liegen. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer aber über deine Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.

Zählen Dividenden auch zum Freibetrag?

Ja, der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro / 2.000 Euro gilt für die Summe aller Kapitalerträge innerhalb eines Jahres. Dazu zählen neben Gewinnen aus Aktienverkäufen auch Dividenden, Zinsen von Sparkonten oder Anleihen sowie Erträge aus Investmentfonds.

Wann sind Aktiengewinne komplett steuerfrei?

Aktiengewinne sind komplett steuerfrei, wenn sie innerhalb deines Sparerpauschbetrags (1.000€/2.000€) liegen und du einen Freistellungsauftrag gestellt hast. Sie sind auch steuerfrei, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (ca. 11.784€ in 2024). Außerdem sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien steuerfrei, die du nachweislich vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast (Altbestände).

Muss ich Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben?

Wenn deine Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen und du bei allen Banken Freistellungsaufträge in ausreichender Höhe gestellt hast, musst du sie in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben. Sobald der Freibetrag überschritten wird oder du Steuern zurückholen möchtest (z.B. weil kein Freistellungsauftrag vorlag oder du Verluste verrechnen willst), musst du die Anlage KAP ausfüllen. Auch bei Nutzung der NV-Bescheinigung oder bei ausländischen Kapitalerträgen kann die Angabe nötig sein.


Die besten Gadgets, die jede Frau haben muss!

Entdecke clevere Tools, die deinen Alltag revolutionieren. Perfekt als Geschenk oder für dich selbst!

Jetzt entdecken